Zeit- und Kostenvorteile für mobile Pflegedienstleister
Zeit- und Kostenvorteile für mobile Pflegedienstleister
Die volle Abrechnungsfähigkeit der Pflegedienstleister mit den Krankenkassen ist rechtssicher gewährleistet (Aufhebung des G-BA Beschlusses Ende 2021).
Konkret bedeutet dies für die Pflegedienstleister, dass alle Leistungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26 abgerechnet werden können, auch wenn die Medikamente zuvor von der Apotheke verblistert wurden.
Dies betrifft
- das Stellen der ärztlich verordneten Medikamente, also das Bereitstellen und Zusammenstellen der Arzneimittel sowie die Einnahmekontrolle,
- die Verabreichung, zum Beispiel die orale Einnahme von Tabletten.
In der Vergangenheit gab es häufig Unsicherheiten bei der Abrechnung, insbesondere in Bezug auf das Richten der Medikamente bei den Patienten, das somit auch in Zusammenarbeit mit Apotheken für Pflegedienstleister erlaubt und abrechenbar ist.
Fazit: Die Verblisterung von Medikamenten ermöglicht den Pflegedienstleistern erhebliche Zeit- und Kostenvorteile, ohne dass Leistungen seitens der Krankenkassen gestrichen werden.
Die Vorsortierung von Tabletten in Blistertüten kann dazu beitragen, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen und Medikationsfehler zu reduzieren – durch eine klare Kennzeichnung, einschließlich des Medikamentennamens, der jeweiligen Dosierung und Hinweisen zur korrekten Einnahme. Dies kann dazu beitragen, das Risiko von Verwechslungen zu verringern und möglichen Missverständnissen über das Medikament vorzubeugen.
Unser Partner, der seit 15 Jahren Tabletten verblistert, produziert die hellomed-Blisterrollen mit hochmodernen Sortiermaschinen, die für mehr Arzneimittelsicherheit sorgen. Zusätzlich wird das Risiko von Medikationsfehlern durch ein photo-optisches und apothekenseitiges Kontrollsystem auf ein Minimum reduziert.
Sowohl das Pflegepersonal beim Pflegedienstleister als auch die Ärzte sind für die Kommunikation der Medikationsänderung an uns verantwortlich.
Für die Beschaffung und Belieferung der geänderten Medikationen sind wir (hellomed) verantwortlich.
Medikationsänderungen können wir direkt mit dem nächsten Belieferungszyklus verblistert mitsenden. Senden Sie uns die neuen Rezepte direkt via Email (eRezept) oder Freiumschlag zu.
Wenn diese unmittelbar benötigt werden, können wir diese auch per N1 Packung unverblistert an Sie zum Folgetag mitsenden.
Dafür muss die Medikationsänderung an unser Apothekerteam bis 10:30 Uhr kommuniziert werden.
Erstmalig übernimmt der Pflegedienst die Rezeptbeschaffung, um einen reibungslosen Start sicherzustellen. Im selben Zuge werden auch die Ärzte darüber informiert, dass Ihre Patienten zukünftig verblistert werden und dies über hellomed passiert.
Danach übernimmt hellomed die Kommunikation mit Ärzten und die Folgerezeptbeschaffung.
Wir liefern alle 2 Wochen.
Hier sind wir flexibel und richten wir uns nach Ihren Tourenplanungen.
Gemeinsam können wir einen Turnus festlegen.
A) Bei gesetzlicher Zuzahlung der Arzneimittel oder Bestellung nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente erfolgt die Abrechnung per Rechnung oder Lastschrift.
Diese wird als Email an Ihren Patienten oder Betreuer des Patienten gesendet.
B) Bei der hellomed-Club oder hellomed Club+ Mitgliedschaftsgebühr erfolgt die Abrechnung monatlich per Rechnung oder Lastschrift.
Diese wird als Email an Sie als Pflegedienstleister direkt gestellt.
Ja, Ihnen stehen alle 3 Varianten des E-Rezepts zur Verfügung.
Als Papierausdruck (Optimal für die Einlösung bei hellomed)
In der E-Rezept-App (Optimal für die Einlösung bei hellomed)
In der elektronischen Gesundheitskarte (weniger geeignet für die Einlösung bei hellomed)
Wir fordern die Rezepte beim Arzt an und kümmern uns um das Rezept- und Mediaktionsmanegement.
Sollten Sie ein Rezept vorliegen haben (Bsp.: Akutmediaktion), senden Sie uns bitte ein Foto des E-Rezeptes per Mail oder Fax.
Diese melden sich umgehend bei Ihnen.